Bezirks-ABC

 

Das Bezirks-ABC ist eine neue Rubrik aus dem Infoblatt „Wir in Lichterfelde“. Es werden hier Begriffe aus der Arbeit der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) des Bezirks Steglitz-Zehlendorf, unserem Gemeindeparlament, erläutert.

Bisher erschienene Beiträge:

A wie Ausschuss

Die wesentliche Arbeit unserer Bezirksverordnetenversammlung (BVV) in Steglitz-Zehlendorf findet in Ausschüssen statt. Für unseren Bezirk sind dies zwölf öffentlich tagende und vier nicht-öffentlich tagende Ausschüsse. Hier werden die Fachfragen und -probleme besprochen, welche den Bezirk betreffen. Die Volksvertreter*innen der einzelnen Parteien, hier Bezirksverordnete genannt, bilden Fraktionen, wobei jede Fraktion in der Regel über mindestens einen Sitz pro Ausschuss verfügt. Ausschüsse der BVV verfügen selbst über keine Entscheidungsrechte, sondern funktionieren als Kontroll- und Beratungsorgan. Hierbei kann die BVV die zu beschließenden Anträge zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse überweisen.
Zusätzlich zu den Bezirksverordneten können in den Ausschüssen auch Bürger*innen mit besonderer Sachkenntnis an der Arbeit der Ausschüsse teilnehmen.
Die Ausschüsse treffen sich in den Rathäusern von Steglitz und Zehlendorf und die meisten der Sitzungen sind öffentlich. Interessierte Personen können also jederzeit an den Sitzungen als Zuhörer*innen teilnehmen.
Auszug aus dem Beitrag von Lukas Lönnendonker im WiLi Nr. 31

 

B wie Bürgerbeteiligung

Beteiligung im Bezirk von Bürger*innen spielt eine wichtige Rolle, damit Bedürfnisse erkannt, Anliegen umgesetzt werden können und somit auch Engagement gelebt wird.
Regelmäßig tagt die BVV in Plenarsitzungen. Diese Sitzungen sind öffentlich und sie beinhalten auch eine Einwohnerfragestunde. Hierbei können Einwohner*innen spezifische und kurze Fragen zu einem konkreten Anliegen stellen. Diese müssen vorher im BVV-Büro eingereicht werden. Eine weitere Möglichkeit der Beteiligung in der BVV stellen sogenannte Einwohneranträge dar. Wichtig ist dabei, dass ein solcher Antrag allerdings erst dann zulässig ist, wenn er von 1000 Einwohner*innen des Bezirks unterschrieben wurde. Hier müssen bestimmte formale Voraussetzungen berücksichtigt werden.
Durch ein Bürgerbegehren und einen eventuell darauffolgenden Bürgerentscheid besteht außerdem die Möglichkeit, direkt an den demokratischen Entscheidungen auf Bezirksebene mitzuwirken. Auch hier gelten spezifische Voraussetzungen.
Auszug aus dem Beitrag im WiLi Nr. 33

 

F wie Fraktion

Eine Fraktion in der BVV wird durch die Bezirksverordneten einer Parteiliste gebildet, die zur Wahl der Bezirksver- ordnetenversammlung angetreten ist. Für die Bildung einer Fraktion sind min- destens drei Gewählte derselben Partei notwendig. Für die Wahl der Bezirksbürgermeis- terin / des Bezirksbürgermeisters sowie der Stadträtinnen und Stadträte bildet sich aus mehreren Fraktionen eine Zähl- gemeinschaft, um damit die Mehrheit in der BVV zu erlangen.

In der BVV Steglitz-Zehlendorf ist die SPD-Fraktion mit 13 von 55 Verordneten die drittstärkste Fraktion und bildet gemeinsam mit den Grünen und der FDP die Zählgemeinschaft.

Auszug aus dem Beitrag im WiLi Nr. 34