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Straßenausbaubeitrags-Gesetz: Betrifft mich das?

Sie leben in einem Einfamilienhausgebiet, beispielsweise in Lichterfelde? Sie haben gehört, dass die CDU dem Senat vorwirft, mit dem Entwurf eines Straßenausbaubeitrags-Gesetzes Anlieger künftig finanziell beim Ausbau ihrer Straße mit heranzuziehen?

  
 

Straßenbaustelle

Ihr SPD-Vorsitzender Martin Matz informiert:

In 14 der 16 Bundesländer, nämlich überall außer in Berlin und Baden-Württemberg, müssen sich die Anwohner an Straßenausbaukosten beteiligen - deshalb wurde bereits Mitte der 90er Jahre ein entsprechendes Gesetz für Berlin von CDU-Senator Klemann geplant. Erst jetzt wird über eine Umsetzung seines Plans gesprochen.

  • Es geht nicht um Reparaturen und Ausbesserungen ("Schlaglöcher", laufende Instandhaltung), sondern nur um wirklichen Straßenausbau oder Straßenbefestigung.
  • Bevor ein Straßenausbau durchgeführt wird, werden die Anwohner beteiligt und können dadurch die umlagefähigen Kosten drücken. Unnötig teurer Luxus ist zu vermeiden.
  • Je nach Straßenkategorie ist sichergestellt, dass zwischen 30 % und 75 % nicht von den Anliegern, sondern weiterhin von allen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern getragen werden müssen. Niemand muss also "seine Straße alleine bezahlen".
  • Eine Umlage auf Mieterinnen und Mieter mit der Nebenkostenabrechnung ist unzulässig, Beiträge werden ebenfalls nicht von Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern bezahlt.
  • Niemand darf rückwirkend für bereits durchgeführte oder laufende Ausbaumaßnahmen (wie etwa in der Ringstraße in Lichterfelde) herangezogen werden. Aus sozialen und wirtschaftlichen Gründen („Härtefälle“) kann der Beitrag gestundet oder sogar ganz erlassen werden.

Weitere Informationen über den aktuellen Stand des Gesetzes und die Auswirkungen bekommen Sie bei Ihrem Abgeordneten Martin Matz oder in einem Flyer der SPD-Fraktion im PDF-Format

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