Auf neuen Wegen können die Bürgerinnen und Bürger im Bezirk mitwirken: Bürgerentscheide, Einwohneranträge und Einwohnerfragestunden heißen die Instrumente.
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Rathaus Zehlendorf - Sitz der BVV |
MEHR DEMOKRATIE
"Ich habe eh nichts zu sagen", das hat manch einer von uns sicher schon gehört, wenn es um politische Themen geht - nicht nur um die große Politik, sondern auch um Alltagsfragen im Wohngebiet: Um Radwege, Grünanlagen, Baumfällungen, Kinderspielplätze oder Öffnungszeiten der Stadtbibliothek, aber auch um Baupläne oder Straßensanierung und anderes mehr.
Vielen Bürgerinnen und Bürgern ist gar nicht bekannt, welche Möglichkeiten der Einmischung und der Mitwirkung sie haben und wohin, bzw. an wen sie sich wenden können und sollten.
Hier dazu wichtige Informationen
Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat im Sommer 2005 eine Änderung der Verfassung von Berlin sowie eine Änderung bzw. Ergänzung des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVerwG) beschlossen
Diese Änderungen bezwecken eine stärkere Einbeziehung der Einwohnerschaft in politische Entscheidungen und Möglichkeiten der Mitwirkung.
Da Bürgerinnen und Bürger nur dann mitwirken können, wenn sie über Vorhaben und Vorgänge im Bezirk informiert sind, schreibt das BezVerwG im neuen § 41 eine Informationspflicht der Einwohnerinnen und Einwohner durch Bezirksverordnetenversammlung und Bezirksamt über "bedeutsame Angelegenheiten des Bezirks" und auch über "ihre Mitwirkungsrechte" vor.
In § 41(2) heißt es weiter: Bei wichtigen Planungen und Vorhaben des Bezirks, die das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl der Einwohnerinnen und Einwohner nachhaltig berühren, insbesondere beim Haushaltsplan und bei mittel- und längerfristigen Entwicklungskonzeptionen oder-plänen unterrichtet das Bezirksamt die Einwohnerschaft rechtzeitig und in geeigneter Form über die Grundlagen sowie Ziele, Zwecke und Auswirkungen. Den Einwohnerinnen und Einwohnern soll Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden.
Wie kann die Einwohnerschaft unterrichtet werden?
Es gibt mehrere Möglichkeiten der Information:
• Durch Darstellung im Internet • Durch Flyer, die im Rathaus und in bezirklichen Einrichtungen ausgelegt und ausgehängt werden • Durch eine Einwohnerversammlung, die in § 42BezVerwG vorgesehen ist; es heißt dort u.a.(Auszug): Zur Erörterung von wichtigen Bezirksangelegenheiten können mit der betroffenen Einwohnerschaft Einwohnerversammlungen durchgeführt werden, sie werden von der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) einberufen oder auf Antrag einer Einwohnerin oder eines Einwohners, wenn dies von einem Drittel der Mitglieder BVV unterstützt wird, oder auch vom Bezirksamt.
Welche Möglichkeiten haben Bürgerinnen und Bürger mitzuwirken?
Es gibt mehrere Möglichkeiten der Mitwirkung:
• Die Einwohnerfragestunde
In der Neufassung des BezVerwG heißt es in § 43, dass die Bezirksverordnetenversammlung eine Einwohnerfragestunde einrichten kann, in der dann der Bezirksbürgermeister und die Stadträte verpflichtet sind Stellung zu nehmen. Solch eine Einwohnerfragestunde am Beginn der Sitzung der BVV hatte die SPD-Fraktion bereits im Herbst 2005 beantragt, die Mehrheit aus CDU- und FDP-Fraktion hat diesen Antrag abgelehnt - die SPD setzt sich weiterhin dafür ein. Es gibt aber in den Ausschüssen, die öffentlich tagen, am Beginn der Sitzung eine Bürgerfrage-Viertelstunde. Näheres dazu ist im Büro der SPD-Fraktion - Tel.: 90 299-5317 oder im BBV-Büro - Tel: 90 299-5461/62 zu erfahren. • Der Einwohnerantrag
Diese Möglichkeit laut § 44 BezVerwG ist in der Geschäftsordnung der BVV bereits festgeschrieben. Es heißt dort: Anträge können von einer Fraktion, einem Ausschuss, einem Mitglied der BVV oder von mindestens 1% der Einwohnerinnen und Einwohner des Bezirk gestellt werden. Wenn es zu mühsam wird, über 2000 Unterschriften zu sammeln, kann man sich auch an eine Fraktion oder an einzelne Bezirksverordnete mit seinen Anliegen oder Vorschlägen wenden, damit diese sich der Probleme annehmen. So war Bürgermitwirkung auch bisher möglich. • Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
lt. §§ 45/46 BezVerwG, wobei der Bürgerentscheid eine Folge des Bürgerbegehrens ist. Dieses Verfahren ist recht aufwändig und zeitintensiv, deshalb ist es ratsam, zunächst den Dialog mit dem Bezirksamt/dem Bezirksbürgermeister und der Bezirksverordnetenversammlung zu suchen und mit Hilfe der genannten Möglichkeiten - Einwohnerversammlung - Einwohnerfragestunde - Einwohnerantrag Anliegen, Vorschläge und Probleme vorzutragen. Erst wenn dies nicht zum Erfolg führt, sollte ein Bürgerbegehren eingeleitet werden. Nähere Informationen dazu geben wir gern.
Die SPD-Fraktion hat bereits im Januar in der BVV einen Antrag gestellt, dass das Bezirksamt auf der Internetseite des Bezirks und auf Flyern in knapper, verständlicher Form über die neuen Mitwirkungsmöglichkeiten informieren solle.
Eva-Maria Birth Bezirksverordnete









