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Ehrlichkeit bei Public Private Partnership (PPP)

19.01.2006: Beschluss der Mitgliederversammlung der SPD-Abteilung 6/3 Lichterfelde-West

Der Landesparteitag der SPD Berlin möge beschließen:

Die Berliner SPD und die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin werden aufgefordert, der politischen Modewelle "PPP" mit Skepsis und sorgfältiger Einzelfallprüfung zu begegnen.

Dabei ist insbesondere auf folgende Bedingungen zu achten:

· Von privaten Betreibern behauptete künftige Effizienzvorteile sollten nicht dem Status-quo der staatlichen Aufgabenerledigung gegenübergestellt werden. Der private Betreiber steht stattdessen im Wettbewerb mit künftig möglicherweise effektiverem staatlichen Handeln. *

· Risikozuschläge zu Lasten der öffentlichen Hand, wie sie von der PPP-Lobby eingefordert werden, dürfen nicht den Ausschlag für die Vorteilhaftigkeit des privaten Anbieters geben: Hier wurde und wird gezielt versucht, die Vergleichsbedingungen zugunsten Privater zu verschieben.

· PPP in Berlin müssen allgemein den Vergleichsbedingungen vor Inkrafttreten des "ÖPPBeschleunigungsgesetzes" genügen. Das Land Berlin ist nicht gezwungen, für nicht privatisierbare Leistungen private Anbieter in Vertragsstrukturen oder gemeinsame Unternehmen einzubinden - ohne deutlich hervortretende Vorteile für das Land sollte dies daher unterlassen werden.

· Die sich aus der jahrzehntelangen Betriebsphase ergebenden Risiken (insbesondere das Insolvenzrisiko des privaten Betreibers) sollten in der Art berücksichtigt werden, dass der rechnerische Vorteil eines PPP gegenüber einer staatlichen Direktinvestition einen bedeutenden Umfang haben muss.

Begründung:

Die Bauwirtschaft, Unternehmensberatungen und spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien arbeiten seit einigen Jahren gezielt daran, mehr staatliche Aufgaben (insbesondere beim Bau und Betrieb öffentlicher Einrichtungen) als öffentlich-private Partnerschaften durchzuführen. Obwohl Zweifel an den behaupteten langfristigen finanziellen Vorteilen der PPP angebracht sind, haben die Kommunen mehrere hundert Projekte angeschoben. Finanziell klamme Gebietskörperschaften versuchen, ihre engen Verschuldungsgrenzen zu umgehen, in dem sie sich langfristig zu jährlichen Zahlungen verpflichten. Dass der Barwert dieser Zahlungen nicht prinzipiell günstiger sind als staatliche Direktinvestitionen, kann man aus den gezielten Erleichterungen im "ÖPP-Beschleunigungsgesetz" schließen, das Union und SPD vor der letzten Bundestagswahl im Rekordtempo mitten im Wahlkampf durchgesetzt haben.

Die wohlmeinenden Empfehlungen interessierter Kreise sind naturgemäß nicht unbedingt auf das Gemeinwohl ausgerichtet. Das Land Berlin als betroffener Stadtstaat sollte daher mögliche Projekte wie die Schulsanierung (inkl. langfristiges Facility Management) oder Bau und Betrieb der Justizvollzugsanstalt Großbeeren einer kritischen Prüfung unterziehen.

Bei dieser Prüfung muss berücksichtigt werden, dass auch die staatliche Aufgabenerledigung besser und effizienter werden kann. So müsste beispielsweise ein privates Facility Management mit den erwarteten künftigen Vorteilen des neu gebildeten und schrittweise eingeführten Sondervermögens Immobilien des Landes Berlin (SILB) verglichen werden und nicht mit der bislang üblichen und verbesserungsbedürftigen staatlichen Immobilienbewirtschaftung.


  • Vor diesem Hintergrund hätte auch das hoch gelobte Offenbacher PPP zur Schulsanierung schlechter abgeschnitten.
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