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Flugrouten über den Berliner Süden

09.06.2011: Jörg Hennerkes von der SPD Lichterfelde kommentiert die Flugroutendebatte und empfiehlt mehr Transparenz. Die Debatte über die Flughöhen und Flugrouten dürfe aber nicht dazu führen, den Erfolg des Flughafens BBI in Frage zu stellen.

  
 

Flugspuren Schönefeld

Die Diskussion über die Flugrouten des BBI und den davon ausgehenden Fluglärm gleicht einer Achterbahn: Informationen, immer nur gestückelt, vermeintliche Provokationen der Deutschen Flugsicherung, Montagsdemonstrationen betroffener und vermeintlich betroffener Bürger, eine Fluglärmkommission, die diskutiert und empfiehlt, aber nicht zu einer einheitlichen Meinung kommt, die Landesregierungen und Parlamente von Berlin und Brandenburg und dazwischen die Medien, die ihrer Informationsaufgabe auf der Grundlage verfügbarer Informationen nachkommen.

Woran es krankt, sind umfassende Informationen für die betroffenen Bürger und für die allgemeine Öffentlichkeit über das Verfahren der Flugroutenplanung, ihre Beteiligten und den jeweiligen Erkenntnisstand. Denn dieses Verfahren ist ein stufenweiser Prozess, immer mit einem neuen, aber nicht abschließenden Planungsstand. Das aber befeuert die öffentliche Diskussion. Erst mit der Genehmigung des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung, die „aktuell“, d.h. mit den möglichst neuesten Erkenntnissen, kurz vor Inbetriebnahme des neuen Flughafens erteilt wird, ist das eigentliche Verfahren abgeschlossen. Solange müssen und dürfen die betroffenen Bürger ihre Anregungen und Kritik auch einbringen. Die Genehmigung wird dann auf der Grundlage der Planungsvorschläge der Deutschen Flugsicherung, die von der Fluglärmkommission beraten wird, getroffen. Vorher muss das Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt hergestellt und die Rechtsprüfung durch das Bundesjustizministerium vorgenommen sein. Eine Festlegung der Fluglärmzone, die für die Anträge betroffener Bürger auf Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen durch den Flughafenbetreiber wichtig ist, kann erst erfolgen, wenn die Flugrouten tatsächlich feststehen.

Woran es aber genauso krankt, ist ein gerüttelt Maß an Rationalität und Besonnenheit auf Seiten der engagierten Bürger. Auch sie sollten mit ihrer Expertise zur Informiertheit aller und zu einer zielgerichteten Einflussnahme beitragen. Für alle sollte die Erkenntnis gelten, dass solche komplexen Entscheidungen wie die Festlegung von Flugrouten immer einen Kompromiss beinhalten. Wer solche Kompromisse von vornherein ablehnt, gesetzlich vorgeschriebene Gremien wie die Fluglärmkommission als „pseudo-demokratischen Debattierclub“ (Markus Peichl, Sprecher der Bürgerinitiative „Schützt Potsdam“) bezeichnet, ist undemokratisch. Auch sollte, so schwer es auch fallen mag, das Sankt Florian – Prinzip („nicht bei mir, aber bei den anderen“) nicht zum obersten Prinzip werden.

Nicht die An- und Abflüge an sich sind das Problem, sondern die jeweiligen Überflughöhen. Von ihnen hängt im Wesentlichen die Lärmeinwirkung ab. So wird der Berliner Süden aller Voraussicht nach von den Abflügen nach Westen (ca. 65% des Jahres) wegen der erreichten Höhen wenig betroffen sein. Welche Bedeutung die Anflüge (Landungen) gegen den Ostwind (ca. 35% des Jahres, besonders im Winter) für den Berliner Süden haben werden, muss nach den jüngsten Vorschlägen erst noch intensiv geprüft werden.

Wir Sozialdemokraten möchten, dass der neue Flughafen BBI zu einem Erfolg wird. Wir wollen, dass dieser Flughafen von der Bundeshauptstadt Verbindungen in die ganze Welt hat. Denn nur so können Gäste aus aller Welt möglichst auf direktem Wege zu uns kommen. So entstehen neue Arbeitsplätze am und um den Flugplatz herum. Nur so wird diese Region am globalen Wettbewerb erfolgreich teilnehmen können. Gleichzeitig gilt für uns, dass alles unternommen werden muss, um die vom Flughafen ausgehenden Belastungen, insbesondere die des Fluglärms, auf das Mindestmaß reduziert sind. Es muss alles unternommen werden, damit die Flugrouten so ausgestaltet sind, dass möglichst wenige Menschen durch Lärm in ihrem Leben beeinträchtigt werden. Das Nachtflugverbot von 0 bis 5 Uhr muss strikt eingehalten werden. Für die Nachtrandzeiten sollten Flüge in einem streng limitierten Umfang möglich sein.

Wir sind dafür, dass die Flugroutenplanung im Grundsatz bereits Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens wird. Die auf rechtstaatlichem Wege erstellten Maßstäbe der Planfeststellung und der Genehmigung der Flugrouten müssen aber auch – wo notwendig - auf diesem Wege überarbeitet und den neuesten Erkenntnissen angepasst werden.

Informationen zu den Flugrouten und Flughöhen gibt es bei der Deutschen Flugsicherung im Internet

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